Behindertengerechte Beschäftigung, Direktionsrecht, Schadensersatz

+++ Behindertengerechte Beschäftigung, Direktionsrecht, Schadensersatz +++LAG Köln – ArbG Köln16.5.20112 Sa 1276/10 1. Kann ein Arbeitnehmer seinen ursprünglichen Arbeitsplatz personenbedingt nicht mehr ausüben, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Direktionsrecht neu auszuüben und soweit vorhanden und möglich einen anderen, behindertengerechten Arbeitsplatz zuzuweisen. Der Arbeitnehmer kann den Anspruch auf Ausübung des Direktionsrechts in die Form eines Beschäftigungsanspruchs … Weiterlesen …