Nebenkostenabrechnung

+++ Nebenkostenabrechnung +++BGH – LG Bautzen – AG Bautzen17.11.2010VIII ZR 112/10 a) Ist im Mietvertrag eine nach § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB zulässige Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage eines erfassten Verbrauchs vereinbart, kommt es für die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung allein darauf an, ob der tatsächliche Verbrauch zutreffend erfasst worden ist. b) Beruhen die … Weiterlesen …