Das Zustandekommen eines Architektenvertrages
+++ Das Zustandekommen eines Architektenvertrages +++OLG Celle – LG Hannover26.10.201114 U 54/11 1. Das Zustandekommen eines Architektenvertrages richtet sich nicht nach der HOAI, sondern nach den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts. 2. Das Erbringen von Leistungen seitens des Architekten bis hin zur Leistungsphase 4 des § 15 HOAI a. F. kann im Einzelfall als unentgeltliche … Weiterlesen …