Modernisierung

+++ Modernisierung +++BGH – LG Berlin – AG Berlin-Mitte10.10.2012VIII ZR 25/12 Es besteht kein Duldungsanspruch des Vermieters von Wohnraum gegen den Mieter auf Anschluss der Wohnung an eine nachträglich installierte Zentralheizung, wenn der Mieter zuvor eine Gasetagenheizung eingebaut hatte. Die Zentralheizung stellt gegenüber der vorhandenen Gasetagenheizung keine Wohnwertverbesserung dar.