Familienrecht XXIII: Das kluge Paar baut vor

Die Wenigsten denken vor der Hochzeit daran, einen Ehevertrag abzuschließen. Im Falle des Scheiterns der Ehe gelten dann aber gesetzliche Regelungen für die Auseinander-setzung der Zugewinngemeinschaft, die auf die individuellen Verhältnisse nur bedingt Rück-sicht nehmen können, an Stelle selbst gewählter Bedingungen. Ein Grund für den Abschluss eines Ehevertrages ist, eine Trennung nicht zu einer Schlamm-schlacht … Weiterlesen …