Familienrecht IV: Wenn der Kuckuck ruft

Wenn ein Schuldner verheiratet ist und ein Gläubiger möchte pfänden, stellt sich die Frage, inwieweit er sich an die Gegenstände aus dem gemeinsamen Besitz der Eheleute halten kann. Häufig befindet sich ja ihr wesentliches Hab und Gut bei ihnen zu Hause. Zunächst einmal darf der Gläubiger nur das Vermögen seines Schuldners pfänden, das auch diesem … Weiterlesen …