Familienrecht XXIV: Gemeinsam geschaffene Werte
Die meisten Eheleute leben in einer „Zugewinngemeinschaft“, auch ohne dass sie das vielleicht wissen. Denn der Gesetzgeber sieht für die Ehe diesen Güterstand vor, solange durch einen Ehevertrag nichts anderes festgesetzt ist. Im Falle der Trennung sollte überlegt werden, ob alle Vermögenswerte direkt geteilt werden. Hier bietet sich zur Schaffung klarer Verhältnisse eine Scheidungsfolgenvereinbarung an. … Weiterlesen …