Familienrecht XVII: Kindererziehung geht vor

Wenn eine Ehe geschieden wurde, muss nach dem Grundsatz der „wirtschaftlichen Eigenverantwortung“ jeder der bisherigen Ehegatten in der Regel für sich selbst sorgen (1). Nun gibt es jedoch wichtige Gründe, beispielsweise die Sorge für gemeinsame Kinder, die daran hindern können, selbst eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Das Gesetz regelt, inwieweit ein geschiedener Ehegatte unterhaltsberechtigt ist, wenn und … Weiterlesen …