Familienrecht XXI: Nicht auf Kosten anderer

Auch das unterhaltsberechtigte Kind, ob voll- oder minderjährig, ob verheiratet oder unver-heiratet, muss sich zunächst aus seinen eigenen Einkünften unterhalten, bevor es von den Eltern Unterhalt verlangen kann (1). Damit sind Einkünfte jeder Art gemeint, beispielsweise Einkünfte aus Vermögen und der Ertrag der Arbeit des Kindes. Auch eine Ausbildungsvergü-tung ist auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen, ebenso … Weiterlesen …

Familienrecht XVII: Kindererziehung geht vor

Wenn eine Ehe geschieden wurde, muss nach dem Grundsatz der „wirtschaftlichen Eigenverantwortung“ jeder der bisherigen Ehegatten in der Regel für sich selbst sorgen (1). Nun gibt es jedoch wichtige Gründe, beispielsweise die Sorge für gemeinsame Kinder, die daran hindern können, selbst eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Das Gesetz regelt, inwieweit ein geschiedener Ehegatte unterhaltsberechtigt ist, wenn und … Weiterlesen …