Vollstreckbarkeit ausländischer Unterhaltsentscheidungen

Ausländische Unterhaltsentscheidungen können grundsätzlich in einem innerstaatlichen Vollstreckbarerklärungsverfahren durch Beschluss nach § 110 Abs. 2 Satz 1 FamFG für vollstreckbar erklärt werden. Soweit allerdings der Anwendungsbereich einer völkerrechtlichen Anerkennungs- und Vollstreckungsvereinbarung betroffen ist, geht diese Konvention gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 FamFG den Vorschriften des autonomen Rechts vor. Beansprucht die Konvention jedoch selbst … Weiterlesen …

Zu hoher Unterhaltsanspruch nicht mit anderen Zeiträumen zu verrechen

Ein Anspruch auf Unterhalt kann auch dadurch entstehen, dass das Einkommen des für den Kindesunterhalt barunterhaltspflichtigen Ehegatten durch den Vorwegabzug des Kindesunterhalts unter das Einkommen des kinderbetreuenden Ehegatten absinkt. Der auf Seiten des kinderbetreuenden Ehegatten entstehenden Belastung ist im Rahmen der Bemessung seiner Erwerbsobliegenheit und durch die Nichtberücksichtigung überobligatorisch erzielten Einkommens Rechnung zu tragen. Unterhalt … Weiterlesen …

Familienrecht XXII: Schnee von gestern?

Der gesetzlich festgesetzte Unterhalt, sowohl für Ehegatten als auch für Kinder, soll den lau-fenden Unterhaltsbedarf decken. Aufwendungen, die in der Vergangenheit liegen, werden grundsätzlich nicht mehr erfasst. Hierfür kann Unterhalt nur in folgenden Fällen verlangt wer-den: Wegen Sonderbedarfs, wenn sich der Unterhaltsschuldner in Verzug befindet, oder wenn der Unterhaltsanspruch gerichtlich geltend gemacht wird. Zeitlich ist … Weiterlesen …

Familienrecht XX: Bares für das Kind

Beide Elternteile schulden ihren bedürftigen Kindern Unterhalt grundsätzlich gleichrangig nebeneinander. Nach der gesetzlichen Regel hat jeder anteilig nach seinen „Einkommens- und Vermögensverhältnissen“ Unterhalt zu leisten (1). Dieser ist regelmäßig eine Zahlung in Geld und kann nur in wenigen Ausnahmefällen durch Sachleistungen abgegolten werden. Für die bestimmungsgemäße Verwendung ist allein der Empfangsberechtigte verantwortlich. Es gibt eine … Weiterlesen …

Familienrecht XIX: Wenn Mangel herrscht

Ein so genannter Mangelfall liegt vor, wenn ein Mann, der seiner geschiedenen Frau und seinen Kindern Unterhalt schuldet, der Unterhaltsschuldner, kein ausreichendes Einkommen erzielt, um den Unterhaltsbedarf aller Berechtigten zu decken. In einer grundlegenden Ent-scheidung hat der Bundesgerichtshof (1) im Januar diesen Jahres entschieden, dass im ab-soluten Mangelfall der seiner Lebenssituation entsprechende Bedarf des unterhaltsberechtig-ten … Weiterlesen …

Familienrecht XVIII: Neue Ehe schon belastet

Selbst wenn nach einer Scheidung die Unterhaltsansprüche geklärt sind, bleiben für die Be-teiligten oft noch Fragen und Probleme offen. Denn mancher, der zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wurde, stellt vielleicht fest, dass er das gar nicht alles bezahlen kann oder hat zumindest Probleme, mit dem ihm verbleibenden Anteil den Lebensunterhalt für sich und seine Kinder zu bestreiten. … Weiterlesen …

Familienrecht XVII: Kindererziehung geht vor

Wenn eine Ehe geschieden wurde, muss nach dem Grundsatz der „wirtschaftlichen Eigenverantwortung“ jeder der bisherigen Ehegatten in der Regel für sich selbst sorgen (1). Nun gibt es jedoch wichtige Gründe, beispielsweise die Sorge für gemeinsame Kinder, die daran hindern können, selbst eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Das Gesetz regelt, inwieweit ein geschiedener Ehegatte unterhaltsberechtigt ist, wenn und … Weiterlesen …

Familienrecht XVI: Nach der Decke strecken

Bei der Frage nach der Höhe von Unterhaltszahlungen während der Trennungszeit stellt sich die Frage nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Hier werden zunächst noch keine wesentlich anderen Maßstäbe als in der zuvor bestehenden Ehe angesetzt. So wird der Unterhalt nicht geschuldet, wenn ihn der Verpflichtete nicht bezahlen kann. Das Gesetz (1) regelt die Leistungsfähigkeit des … Weiterlesen …