Tierhaltung , Schadensersatz, Verletzung, Party

+++ Tierhaltung , Schadensersatz, Verletzung, Party+++OLG Naumburg – LG Halle11.10.201010 U 25/09 Ein Tierhalter, der auf einer Gartenparty seinen Hund frei herumlaufen lässt, muss davon ausgehen, dass dieser von den Gästen als gänzlich ungefährlich angesehen wird und sich gegebenenfalls auch im Umgang mit Hunden nicht erfahrene Gäste dem Tier annähern. Eine schuldlose Mitverursachung durch den … Weiterlesen …