Verkehrsunfall; Haftung bei rückwärtigem Anfahren aus Parktasche

+++ Verkehrsunfall; Haftung bei rückwärtigem Anfahren aus Parktasche +++
OLG Köln – LG Köln
13.7.2011
5 U 26/11

Verkehrsunfall; Haftung bei rückwärtigem Anfahren aus Parktasche

Fährt jemand rückwärts aus einer Parktasche auf die Fahrbahn und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem Fahrzeug, spricht eine tatsächliche Vermutung für eine Sorgfaltspflichtverletzung. Diese wiegt so schwer, dass dahinter die bloße Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Unfallgegners vollständig zurücktritt.