Zugang einer E-Mail

BGH – Kammergericht – LG Berlin

6.10.2022

VII ZR 895/21

 

Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr

 

Wird eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zugegangen. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erforderlich.( Rn.19)

 

BGB § 130 Abs 1, § 145, § 147 Abs 2, § 779

ZPO § 540 Abs 1 S 1 Nr 1