Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht

Bestreiten nachfolgender Behauptungen

BGH – LG Berlin – AG Berlin-Mitte

21.6.2022

VIII ZR 285/21

 

Auch in einem vorausgegangenen Vortrag der Partei kann ein Bestreiten nachfolgender Behauptungen der Gegenseite liegen, wenn jener Vortrag diesen Behauptungen widerspricht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Mai 2001 – VI ZR 55/00, NJW-RR 2001, 1294 unter II 1).

 

ZPO § 138 Abs 3

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