Aktuelles: Familienrecht

Zugewinnausgleich

+++ Zugewinnausgleich +++
BGH – OLG Köln – AG Aachen
22.11.2017
XII ZB 230/17

Der Bewertung einer freiberuflichen Praxis zum Stichtag kann im Rahmen des Zugewinnausgleichs regelmäßig der Zeitraum der letzten drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt werden.

Eine Zwischenbilanz zum Stichtag ist grundsätzlich nicht erforderlich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. November 2017, XII ZR 108/16, zur Veröffentlichung bestimmt).

BGB § 1375 Abs 1, § 1384

 

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