Aktuelles: Familienrecht
14.02.2018
Zugewinnausgleich
+++ Zugewinnausgleich +++
BGH – OLG Köln – AG Aachen
22.11.2017
XII ZB 230/17
Der Bewertung einer freiberuflichen Praxis zum Stichtag kann im Rahmen des Zugewinnausgleichs regelmäßig der Zeitraum der letzten drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt werden.
Eine Zwischenbilanz zum Stichtag ist grundsätzlich nicht erforderlich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. November 2017, XII ZR 108/16, zur Veröffentlichung bestimmt).
BGB § 1375 Abs 1, § 1384
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Grundbuchrecht, Vormerkung
- Schenkung, Vorwurf der Sittenwidrigkeit
- Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung
- Fiktive Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens
- Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Architekten