+++ Abschließende Stellungnahme der BR-Vorsitzenden vor Ablauf der Wochenfrist +++
LAG Berlin -Brandenburg – ArbG Potsdam
22.10.2009
2 Sa 1186/09
Abschließende Stellungnahme der BR-Vorsitzenden vor Ablauf der Wochenfrist
1. Der Arbeitgeber kann vor Ablauf der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 BetrVG die Kündigung aussprechen, wenn der Betriebsrat durch seine vertretungsberechtigten Organe eine abschließende Stellungnahme zur beabsichtigten Kündigung abgegeben hat.
2. Von einer abschließenden Stellungnahme des Betriebsrats kann (nur) ausgegangen werden, wenn seine nach §§ 133,157 BGB unter Berücksichtigung der Betriebsüblichkeiten auszulegende Erklärung beinhaltet, dass er mit dieser Erklärung das Verfahren – endgültig
– abschließen will.
3. Erklärungen, in denen der Betriebsrat in unterschiedlicher Weise auf den Fristablauf hinweist , sind daher nicht ohne weiteres als derartige abschließende Erklärungen anzusehen.
BetrVG § 102