Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht

Kündigung – Schriftform – Gesellschaft bürgerlichen Rechts – Unterschrift – Vollmacht

+++ Kündigung – Schriftform – Gesellschaft bürgerlichen Rechts – Unterschrift – Vollmacht +++
LAG Niedersachsen – ArbG Osnabrück
11.12.2009

10 SA 594/09

Kündigung – Schriftform – Gesellschaft bürgerlichen Rechts – Unterschrift – Vollmacht

1. Unterzeichnet nur einer von mehreren Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, so muss das Vertretungsverhältnis in der Urkunde deutlich zum Ausdruck kommen.

2. Unterschreibt nur ein Gesellschafter und fügt er keinen Vertretungszusatz hinzu, ist nicht auszuschließen, dass die Unterzeichnung der Urkunde auch durch die anderen Gesellschafter

vorgesehen war und deren Unterschrift noch fehlt. In diesem Fall ist zu prüfen, ob die Urkunde erkennen lässt, dass die Unterschrift des Gesellschafters auch im Namen der anderen erfolgt ist.

3. Für die Frage, ob jemand eine Erklärung auch in fremdem Namen abgibt, kommt es auf deren objektiven Erklärungswert an. Zu berücksichtigende Anhaltspunkte sind zum Beispiel:
die dem Rechtsgeschäft zugrunde liegenden Lebensverhältnisse,
die Interessenlage,
der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsstand angehört,

und verkehrstypische Verhaltensweisen.

4. Die gesetzliche Schriftform ist gewahrt, wenn der so ermittelte rechtsgeschäftliche Vertretungswille in der Urkunde, wenn auch unvollkommen, Ausdruck gefunden hat.

BGB §§ 125 Satz 1, 623, 126, 157, 714

Vielen Dank für Ihr Interesse

Löst diese kleine Publikation Ihr Problem zu 100%? Mit welcher Strategie werden Sie den größten Erfolg haben? Brauchen Sie weiteren Rat? Schicken Sie uns nachfolgendes Formular und wir melden uns bei Ihnen, um Ihnen bestmöglichst zu helfen.






    Der Formularversand erfordert Javascript. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser.

    Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

    Nachname, Vorname *:

    Straße, Hausnummer *:

    PLZ, Ort *:

    Telefonnummer *:

    Abfrage zum Spamschutz *:

    Ich bitte um eine Erstberatung unter oben genannter Telefonnummer und Ihren Anruf.

    Zustimmung Datenverarbeitung *:

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

    Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@kanzlei-jacobi.de widerrufen.

    Datenschutz & Haftung: Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Formular keinen Schutz persönlicher oder vertraulicher Daten gewährleistet. Wir können keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust übernehmen.

    Seite teilen