Aufhebungsvertrag; Drohung mit fristloser Kündigung

+++ Aufhebungsvertrag; Drohung mit fristloser Kündigung +++LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Potsdam5.11.20106 Sa 1442/10 Aufhebungsvertrag; Drohung mit fristloser Kündigung Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer darüber zu belehren, dass es schwieriger ist, sich von einem Aufhebungsvertrag zu lösen, als gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen. BGB § 123 Abs. 1 Alt. 2