Aktuelles: Baurecht
02.05.2012
Aufrechnung des Erwerbers gegen den Werklohnanspruch mit einem verjährten Schadensersatzanspruch
+++ Aufrechnung des Erwerbers gegen den Werklohnanspruch mit einem verjährten Schadensersatzanspruch +++
OLG München – LG München I
6.12.2011
9 U 424/11
Der Erwerber kann gegen den Werklohnanspruch des Bauträgers mit einem verjährten Schadensersatzanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis aufrechnen, auch wenn er den Schadensersatzanspruch erst nach Ablauf der in § 634a BGB bestimmten Frist gewählt hat.
BGB § 215, § 389, § 634 Nr 4, § 634a
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Aktuelle Informationen:
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- Grundstück, baurechtl. Genehmigung, Notwegerecht
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