Aufrechnung des Erwerbers gegen den Werklohnanspruch mit einem verjährten Schadensersatzanspruch

+++ Aufrechnung des Erwerbers gegen den Werklohnanspruch mit einem verjährten Schadensersatzanspruch +++
OLG München – LG München I
6.12.2011
9 U 424/11

Der Erwerber kann gegen den Werklohnanspruch des Bauträgers mit einem verjährten Schadensersatzanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis aufrechnen, auch wenn er den Schadensersatzanspruch erst nach Ablauf der in § 634a BGB bestimmten Frist gewählt hat.

BGB § 215, § 389, § 634 Nr 4, § 634a