Aktuelles: Arbeitsrecht
14.01.2014
Außerordentliche Kündigung Kündigungsschutz
+++ Außerordentliche Kündigung Kündigungsschutz +++
BAG – LAG Köln – ArbG Köln
23.5.2013
2 AZR 991/11
Die durch das Integrationsamt erteilte Zustimmung zur Kündigung entfaltet – es sei denn, sie wäre nichtig – für den Kündigungsschutzprozess solange Wirksamkeit, wie sie nicht bestands- oder rechtskräftig aufgehoben worden ist.
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Krankheitsbedingte Kündigung als Beendigung
- Grundstück, baurechtl. Genehmigung, Notwegerecht
- Unwirksamkeit einer Rückzahlungsklausel bei personenbedingter Kündigung des Arbeitnehmers
- Grundstücksrecht, Mangel, Zahlung verweigern
- Bauvertragsrecht, Zusatzleistungen