Aktuelles: Arbeitsrecht
14.01.2014
Außerordentliche Kündigung Kündigungsschutz
+++ Außerordentliche Kündigung Kündigungsschutz +++
BAG – LAG Köln – ArbG Köln
23.5.2013
2 AZR 991/11
Die durch das Integrationsamt erteilte Zustimmung zur Kündigung entfaltet – es sei denn, sie wäre nichtig – für den Kündigungsschutzprozess solange Wirksamkeit, wie sie nicht bestands- oder rechtskräftig aufgehoben worden ist.
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Aktuelle Informationen:
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- Massenentlassungen