Außerordentliche Kündigung Kündigungsschutz

+++ Außerordentliche Kündigung Kündigungsschutz +++
BAG – LAG Köln – ArbG Köln
23.5.2013
2 AZR 991/11

Die durch das Integrationsamt erteilte Zustimmung zur Kündigung entfaltet – es sei denn, sie wäre nichtig – für den Kündigungsschutzprozess solange Wirksamkeit, wie sie nicht bestands- oder rechtskräftig aufgehoben worden ist.