Außerordentliche Kündigung Kündigungsschutz
+++ Außerordentliche Kündigung Kündigungsschutz +++BAG – LAG Köln – ArbG Köln23.5.20132 AZR 991/11 Die durch das Integrationsamt erteilte Zustimmung zur Kündigung entfaltet – es sei denn, sie wäre nichtig – für den Kündigungsschutzprozess solange Wirksamkeit, wie sie nicht bestands- oder rechtskräftig aufgehoben worden ist.