Baumängelrecht – Nacherfüllung – Unverhältnismäßig – Vorschussanspruch

+++ Baumängelrecht – Nacherfüllung – Unverhältnismäßig – Vorschussanspruch+

OLG Frankfurt – LG Hanau

19.9.2018

29 U 152/17

 

  1. Eine Nacherfüllung einer Bauwerkleistung (hier: Stahlwangentreppe) kann ausnahmsweise wegen Unverhältnismäßigkeit verweigert werden, wenn der Mangel in einer einzigen, geringfügigen Überschreitung der Toleranz aus der zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen anerkannten Regeln der Technik besteht, welche keinerlei fühlbare Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs verursacht und nur aufwändig (hier: vollständiger Neueinbau der Treppe) und mit hohen Kosten beseitigt werden kann.

 

  1. Kann die Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit verweigert werden, so entfällt auch der wegen dieses Mangels geltend gemachte Kostenvorschussanspruch des Bestellers.

 

BGB § 631 Abs 1, § 633 Abs 2, § 635 Abs 3, § 637 Abs 1, § 637 Abs 3