Bauträgerrecht (Baurecht), Gewährleistungsrecht (Baurecht), Verjährung (Baurecht)OLG Köln – LG Köln
21.8.2020
I-19 U 5/20
Gewährleistung beim Bauträgervertrag: Klage eines Bauträgers auf Feststellung des Bestehens des Leistungsverweigerungsrechtes der Verjährung bei einem laufenden selbständigen Beweisverfahren
- Der Bauträger ist zur Leistungsverweigerung berechtigt, wenn die Erfüllungsansprüche der Miteigentümer aus den Bauträgerverträgen verjährt sind.
- Ist eine Abnahme des Werks des Bauträgers nicht erfolgt, verjährt der Primärleistungsanspruch der Erwerber gem. § 199 Abs. 4 BGB in 10 Jahren.
ZPO § 256
BGB § 195, § 199 Abs 4, § 204 Abs 1, § 214