Bauträgerrecht, Gewährleistungsrecht

Bauträgerrecht (Baurecht), Gewährleistungsrecht (Baurecht), Verjährung (Baurecht)OLG Köln – LG Köln

21.8.2020

I-19 U 5/20

 

Gewährleistung beim Bauträgervertrag: Klage eines Bauträgers auf Feststellung des Bestehens des Leistungsverweigerungsrechtes der Verjährung bei einem laufenden selbständigen Beweisverfahren

 

  1. Der Bauträger ist zur Leistungsverweigerung berechtigt, wenn die Erfüllungsansprüche der Miteigentümer aus den Bauträgerverträgen verjährt sind.

 

  1. Ist eine Abnahme des Werks des Bauträgers nicht erfolgt, verjährt der Primärleistungsanspruch der Erwerber gem. § 199 Abs. 4 BGB in 10 Jahren.

 

ZPO § 256

BGB § 195, § 199 Abs 4, § 204 Abs 1, § 214