Abnahme (Baurecht)OLG Nürnberg – LG Nürnberg-Fürth
17.5.2021
13 U 365/21
Klage auf Werklohnzahlung bei Abnahmereife möglich nach zu Unrecht verweigerter Abnahme
Im Falle der Abnahmereife kann unmittelbar auf Zahlung des Werklohns geklagt werden, wenn der Werkbesteller die Abnahme zu Unrecht verweigert; im Zahlungsantrag liegt ein konkludentes Abnahmeverlangen.
BGB § 640, § 641