Abnahme

Abnahme (Baurecht)OLG Nürnberg – LG Nürnberg-Fürth

17.5.2021

13 U 365/21

 

Klage auf Werklohnzahlung bei Abnahmereife möglich nach zu Unrecht verweigerter Abnahme

 

Im Falle der Abnahmereife kann unmittelbar auf Zahlung des Werklohns geklagt werden, wenn der Werkbesteller die Abnahme zu Unrecht verweigert; im Zahlungsantrag liegt ein konkludentes Abnahmeverlangen.

 

BGB § 640, § 641