+++ Bauvertrag: Voraussetzungen für eine Bauhandwerkersicherheit bei Mehrleistungen +++
OLG Koblenz – LG Koblenz
17.5.2016
4 U 66/16
Bauvertrag: Voraussetzungen für eine Bauhandwerkersicherheit bei Mehrleistungen
Fordert der Bauhandwerker die Gestellung einer Sicherheit gemäß § 648a BGB, muss er das Bestehen eines Vergütungsanspruchs schlüssig vortragen. Bei einem Vergütungsanspruch für Mehraufwendungen und erbrachte Mehrleistungen hat er das Vorliegen der Voraussetzungen von § 2 Abs. 6 VOB/B oder von § 2 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B darzulegen.
BGB § 648a
VOB/B § 2 Abs 6, § 2 Abs 8 Nr 2