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Bauvertrag: Voraussetzungen für eine Bauhandwerkersicherheit bei Mehrleistungen

+++ Bauvertrag: Voraussetzungen für eine Bauhandwerkersicherheit bei Mehrleistungen +++

OLG Koblenz – LG Koblenz

17.5.2016

4 U 66/16

 

Bauvertrag: Voraussetzungen für eine Bauhandwerkersicherheit bei Mehrleistungen

 

 

 

Fordert der Bauhandwerker die Gestellung einer Sicherheit gemäß § 648a BGB, muss er das Bestehen eines Vergütungsanspruchs schlüssig vortragen. Bei einem Vergütungsanspruch für Mehraufwendungen und erbrachte Mehrleistungen hat er das Vorliegen der Voraussetzungen von § 2 Abs. 6 VOB/B oder von § 2 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B darzulegen.

 

BGB § 648a

VOB/B § 2 Abs 6, § 2 Abs 8 Nr 2

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