Verzugspauschale

+++ Verzugspauschale +++

LAG Niedersachsen – ArbG Oldenburg

20.4.2017

5 Sa 1263/16

 

Verzugspauschale

 

1. § 288 Abs. 5 BGB findet auch im Arbeitsrecht Anwendung. Eine Bereichsausnahme für arbeitsrechtliche Forderungen hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.

 

2. Die volle Verzugspauschle darf auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer äußerst geringfügigen, den Verzug begründenden Hauptforderung reduziert werden.

 

BGB § 288 Abs 5