Einstweilige Verfügung über Besichtigungsanspruch nach § 101a UrhG

+++ Einstweilige Verfügung über Besichtigungsanspruch nach § 101a UrhG +++ +++

OLG Braunschweig – LG Braunschweig

22.10.2019

2 W 76/19

 

Einstweilige Verfügung über Besichtigungsanspruch nach § 101a UrhG

 

  1. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 101a Abs. 1 S 1 u. Abs. 3 S. 1 UrhG setzt die Glaubhaftmachung sowohl eines Verfügungsanspruchs als auch eines Verfügungsgrunds voraus.

 

  1. Die anwaltliche Versicherung des Prozessvertreters des Antragstellers über das Vorliegen einer eidesstattlichen Versicherung eines anonymen Hinweisgebers genügt ohne das Hinzutreten weiterer Indizien nicht zur Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs.

 

UrhG § 101a Abs 1 S 1, § 101a Abs 3 S 1

ZPO § 935, § 940, § 294