+++ Einstweilige Verfügung über Besichtigungsanspruch nach § 101a UrhG +++ +++
OLG Braunschweig – LG Braunschweig
22.10.2019
2 W 76/19
Einstweilige Verfügung über Besichtigungsanspruch nach § 101a UrhG
- Der Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 101a Abs. 1 S 1 u. Abs. 3 S. 1 UrhG setzt die Glaubhaftmachung sowohl eines Verfügungsanspruchs als auch eines Verfügungsgrunds voraus.
- Die anwaltliche Versicherung des Prozessvertreters des Antragstellers über das Vorliegen einer eidesstattlichen Versicherung eines anonymen Hinweisgebers genügt ohne das Hinzutreten weiterer Indizien nicht zur Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs.
UrhG § 101a Abs 1 S 1, § 101a Abs 3 S 1
ZPO § 935, § 940, § 294