+++ Sicherungsrecht +++
OLG Köln – LG Köln
17.4.2019
16 U 20/19
Der Bauunternehmer hat keinen Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB a.F. (§ 650e BGB), wenn der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.
BGB § 648 Abs 1, § 650e