Sicherungsrecht

+++ Sicherungsrecht +++

OLG Köln – LG Köln

17.4.2019

16 U 20/19

 

Der Bauunternehmer hat keinen Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB a.F. (§ 650e BGB), wenn der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.

 

BGB § 648 Abs 1, § 650e