ArbG Karlsruhe
26.1.2016
2 Ca 425/15
Entschädigungsanspruch – Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch bei wiederholten Bewerbungen – schwerbehinderte Bewerber+++ Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch bei wiederholten Bewerbungen – schwerbehinderte Bewerber +++
Eine unterbliebene Einladung zu einem Vorstellungsgespräch führt bei einer wiederholten Bewerbung nicht die Vermutungswirkung des § 22 AGG herbei, wenn der Bewerber kurz zuvor an einem Vorstellungsgespräch teilgenommen hatte.