Entschädigungsanspruch – Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch bei wiederholten Bewerbungen – schwerbehinderte Bewerber+++

ArbG Karlsruhe

26.1.2016

2 Ca 425/15

 

Entschädigungsanspruch – Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch bei wiederholten Bewerbungen – schwerbehinderte Bewerber+++ Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch bei wiederholten Bewerbungen – schwerbehinderte Bewerber +++

 

 

Eine unterbliebene Einladung zu einem Vorstellungsgespräch führt bei einer wiederholten Bewerbung nicht die Vermutungswirkung des § 22 AGG herbei, wenn der Bewerber kurz zuvor an einem Vorstellungsgespräch teilgenommen hatte.