Formular Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Sie haben Probleme mit Ihrem Arbeitgeber? Hat er Ihnen gekündigt oder Sie unbegründet abgemahnt etc.? Im Arbeitsrecht ist besonders darauf zu achten, dass schnell reagiert wird. Ob eine Kündigung berechtigt oder sozial ungerecht war, wird nicht mehr diskutiert, wenn die Fristen abgelaufen sind. Sie müssen in Ihrem Interesse schnellstmöglich einen Termin vereinbaren. Auch eine Abfindung gibt es nicht, wenn sie nicht wirksam vereinbart wurde und nicht rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhoben wurde. Dies geschieht regelmäßig innerhalb des Kündigungsschutzprozesses.

Um einen Termin so optimal wie möglich durchzuführen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse die nachfolgenden Daten uns vor einem Termin entweder zuzuschicken oder ausgefüllt mitzubringen. Bei Fragen, wie Sie den Bogen auszufüllen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Seite.

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    janein

    Falls ja, Monatsgehalt (netto) :

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    Sind Sie gekündigt worden? *

    janein

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    Findet ein Tarifvertrag Anwendung? *

    janein

    Besteht eine Ausschlussfrist?

    Wünschen Sie

    a) eine Beratung? *

    janein

    b) außergerichtliche Vertretung? *

    janein

    c) Vertretung in einem Prozess? *

    janein

    Was ist Ihr Ziel? *

    Sind Sie rechtschutzversichert? *

    janein

    Versicherungsgesellschaft :

    Versicherungsnummer :

    Hinweise

    1. Im Arbeitsgerichtsverfahren des I. Rechtszuges besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf die Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes. Sie müssen daher unsere Kosten selbst tragen.

    2. Da Ihre wirtschaftliche Situation Prozesskostenhilfe erfordert, sprechen Sie uns auf das Formular an.

    3. Sofern Sie rechtschutzversichert sind, müssen Sie Ihre Pflichten gegenüber Ihrer Versicherung selbst sorgfältig wahrnehmen, damit der Versicherungsschutz nicht entfällt. Sie müssen insbesondere klären, ob und ggf. in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht. Ohne besonderen Auftrag, der vergütungspflichtig ist, wird der Rechtsanwalt nicht tätig.

    Ich möchte auch gegenüber der Versicherung vertreten werden. Mir ist bekannt, dass diese Gebühren mir nicht erstattet werden: *

    janein

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    Abfrage zum Spamschutz *:

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    Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@kanzlei-jacobi.de widerrufen.

     Datenschutz & Haftung: Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Formular keinen Schutz persönlicher oder vertraulicher Daten gewährleistet. Wir können keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust übernehmen.