Sie haben Probleme mit Ihrem Arbeitgeber? Hat er Ihnen gekündigt oder Sie unbegründet abgemahnt etc.? Im Arbeitsrecht ist besonders darauf zu achten, dass schnell reagiert wird. Ob eine Kündigung berechtigt oder sozial ungerecht war, wird nicht mehr diskutiert, wenn die Fristen abgelaufen sind. Sie müssen in Ihrem Interesse schnellstmöglich einen Termin vereinbaren. Auch eine Abfindung gibt es nicht, wenn sie nicht wirksam vereinbart wurde und nicht rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhoben wurde. Dies geschieht regelmäßig innerhalb des Kündigungsschutzprozesses.
Um einen Termin so optimal wie möglich durchzuführen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse die nachfolgenden Daten uns vor einem Termin entweder zuzuschicken oder ausgefüllt mitzubringen. Bei Fragen, wie Sie den Bogen auszufüllen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Seite.