Aktuelles: Arbeitsrecht
04.09.2017
Fristlose Kündigung Abmahnung
+++ Fristlose Kündigung Abmahnung +++
LAG Schleswig-Holstein – ArbG Flensburg
7.3.2017
1 Sa 273/16
Auch bei einem leichtsinnigen wiederholten Verstoß gegen die Pflicht zur Sicherung durch Anlegen eines Gurtes bei Begehung eines Krans ist vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung regelmäßig eine einschlägige Abmahnung des Arbeitnehmers erforderlich.
BGB § 626 Abs 1
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Abschluss eines Vergleichs
- Erbscheinsantrag
- Erbunwürdigkeit
- Haftungsrecht (Straßenverkehrsrecht), Schadensrecht (Straßenverkehrsrecht)
- Grundstücksrecht), Grundbuchrecht (Grundstücksrecht)