Haftungsrecht Betriebsgefahr

+++ Haftungsrecht Betriebsgefahr +++

OLG Celle – LG Hannover

7.6.2017

14 U 157/16

 

Haftungsquote bei Verkehrsunfall: Kollision eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespann mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw

 

  1. Bei einem fast die gesamte Fahrbahn einnehmenden Anhängergespann erhöht sich dessen Betriebsgefahr, da der Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen nicht ohne in den Gegenverkehr zu geraten eingehalten werden kann.

 

  1. Bei Kollision eines fast die gesamte Fahrbahn einnehmenden Anhängergespanns mit einer unter Verstoß gegen § 14 StVO geöffneten Fahrertür eines Pkw tritt die dann erhöhte Betriebsgefahr des Anhängergespanns hinter dem Alleinverschulden des Halters des geparkten

 

Pkw nicht vollständig zurück.

 

StVG § 7, § 17, § 18

StVO § 14

BGB § 249, § 421, § 823 Abs 1

VVG § 115 S 4, § 115 Abs 1 S 1 Nr 1

PflVG § 1