+++ Haftungsrecht Betriebsgefahr +++
OLG Celle – LG Hannover
7.6.2017
14 U 157/16
Haftungsquote bei Verkehrsunfall: Kollision eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespann mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw
- Bei einem fast die gesamte Fahrbahn einnehmenden Anhängergespann erhöht sich dessen Betriebsgefahr, da der Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen nicht ohne in den Gegenverkehr zu geraten eingehalten werden kann.
- Bei Kollision eines fast die gesamte Fahrbahn einnehmenden Anhängergespanns mit einer unter Verstoß gegen § 14 StVO geöffneten Fahrertür eines Pkw tritt die dann erhöhte Betriebsgefahr des Anhängergespanns hinter dem Alleinverschulden des Halters des geparkten
Pkw nicht vollständig zurück.
StVG § 7, § 17, § 18
StVO § 14
BGB § 249, § 421, § 823 Abs 1
VVG § 115 S 4, § 115 Abs 1 S 1 Nr 1
PflVG § 1