Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht

Gelegenheit zur Nacherfüllung

+++ Gelegenheit zur Nacherfüllung +++
BGH – Kammergericht – LG Berlin
10.3.2010
VIII ZR 310/08

Die Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, beschränkt sich nicht auf eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung, sondern umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung

der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung zu stellen (im Anschluss an BGHZ 162, 219 ff. und das Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 – VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195).

BGB §§ 323 Abs. 1, 439 Abs. 1

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