Aktuelles: Arbeitsrecht

Handelsvertreterrecht

+++ Handelsvertreterrecht +++
BGH – OLG Hamm – LG Bielefeld
28.6.2011
VIII ZB 91/10

Bei der Ermittlung der nach § 5 Abs. 3 ArbGG maßgeblichen Vergütungsgrenze sind auch zunächst darlehensweise gewährte Provisionsvorschüsse zu berücksichtigen, wenn und soweit diese sich aufgrund eines bereits im Handelsvertretervertrag vereinbarten Erlasses

der Rückzahlungsverpflichtung beim Ausscheiden des Handelsvertreters automatisch in unbedingt bezogene Vergütungen umgewandelt haben (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. Dezember 1963, VII ZR 113/62, NJW 1964, 497, und der Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2008, VIII ZB 51/06, WM 2008, 944, und VIII ZB 3/07, WM 2008, 892).

ArbGG § 5 Abs 3

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