Haftungsrecht (Straßenverkehrsrecht), Sorgfaltspflichten (Straßenverkehrsrecht), Verkehrsgefährdung (Straßenverkehrsrecht)
OLG Schleswig – LG Kiel
6.2.2024
7 U 94/23
Verkehrsunfall im Zusammenhang mit unzulässigem Überholen und Rechtsabbiegen in ein Grundstück: Zur Haftungsverteilung bei Überholen trotz unklarer Verkehrslage, wenn der vorausfahrende Rechtsabbieger vor dem Abbiegen nach links ausholt.
- Eine unklare Verkehrslage i. S. d. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO und damit ein unzulässiges Überholen kommt in Betracht, wenn das vorausfahrende Fahrzeug bei einem ordnungsgemäß angekündigten Rechtsabbiegen in ein Grundstück zunächst erkennbar – unter Verstoß gegen § 9 Abs. 1 S. 2 StVO – nach links ausholt. In diesem Fall hat der Überholende mit einem weiteren Ausscheren des Vorausfahrenden nach links vor dem eigentlichen Abbiegen zu rechnen.
- Im Falle einer seitlichen Kollision zwischen einem unter Verstoß gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO bei unklarer Verkehrslage Überholenden und einem nach rechts in ein Grundstück abbiegenden Vorausfahrenden, der sich entgegen § 9 Abs. 1 S. 2, Abs. 5 StVO zunächst nach links zur Fahrbahnmitte hin einordnet und unmittelbar vor dem Rechtsabbiegen nach links ausholt, kommt eine Haftungsverteilung von 60 % zu 40 % zulasten des Überholenden in Betracht.
StVG § 7 Abs 1, § 18 Abs 1 S 1
VVG § 115 Abs 1 Nr 1
StVO § 1 Abs 2, § 5 Abs 3 Nr 1