Baumängelrecht

Baumängelrecht (Baurecht) OLG Hamm – LG Paderborn

18.8.2022

I-24 U 51/20

Verhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung bei von der Vereinbarung abweichender Ausführung der Einbringung von Frostschutzmaterial

  1. Unverhältnismäßig sind die Kosten für die Beseitigung eines Werkmangels, wenn der damit in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür nötigen Geldaufwandes steht.
  1. Das ist dann der Fall, wenn das Werk (hier: vertragswidrig erstellte zu dünne Frostschutzschicht) nicht nur den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, sondern sich auch in der Realität bewährt hat. Eine nachträgliche Verstärkung der Frostschutzschicht würde auf Seiten des Unternehmers zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen, ohne dass sich die Situation spürbar verbessert.

BGB § 280 Abs 1, § 633 Abs 2 S 1, § 635 Abs 3, § 637 Abs 3

VOB/B 2009 § 4 Abs 3