+++ Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis – gesellschaftsrechtliche Beteiligung +++
LAG Schleswig-Holstein – ArbG Lübeck
12.4.2017
3 Sa 202/16
Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis – gesellschaftsrechtliche Beteiligung
1. Eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung von 50% an einer juristischen Person eröffnet jedenfalls dann maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb, wenn Beschlüsse der Gesellschaft mit Stimmenmehrheit gefasst werden müssen.
2. Agiert diese Gesellschaft unter 50%iger Beteiligung des Arbeitnehmers während des Bestehens seines Arbeitsverhältnisses konkurrierend im Handelszweig des Arbeitgebers am Markt, stellt dieses an sich einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung wegen Verstoßes
gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot dar.
BGB § 626 Abs 1, § 626 Abs 2
HGB § 60 Abs 1, § 75 Abs 1, § 75 Abs 3