Aktuelles: Arbeitsrecht

Kündigung – Massenentlassungsanzeige

+++ Kündigung – Massenentlassungsanzeige +++

LAG Baden-Württemberg – ArbG Mannheim

21.8.2018

12 Sa 17/18

 

Kündigung – Massenentlassungsanzeige

 

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist gem. § 134 BGB i.V. mit § 17 Abs. 1 KSchG unwirksam, wenn die Kündigungserklärung erfolgt, bevor die Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Die Kündigungserklärung ist erfolgt, wenn das Kündigungsschreiben unterzeichnet ist. Auf den Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer kommt es nicht an.

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