Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungseinlegungsfrist durch an das Arbeitsgericht adressierte Berufung

+++ Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungseinlegungsfrist durch an das Arbeitsgericht adressierte Berufung +++

LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Berlin

3.4.2018

21 Sa 387/18

 

Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungseinlegungsfrist durch an das Arbeitsgericht adressierte Berufung – gemeinsame Briefannahmestelle – Anforderungen an die Weiterleitung der Berufungsschrift an das Landesarbeitsgericht

 

Eine Prozessbevollmächtigte oder ein Prozessbevollmächtigter, die oder der am vorletzten Tag der Berufungseinlegungsfrist bei der gemeinsamen Briefannahmestelle des Arbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts eine an das Arbeitsgericht adressierte Berufung einreicht, darf nicht darauf vertrauen, dass die Berufungsschrift so rechtzeitig an das Landesarbeitsgericht weitergeleitet wird, dass sie dort noch vor Fristablauf eingeht.(Rn.13)

 

ArbGG § 64 Abs 1, § 64 Abs 6, § 66 Abs 1

ZPO § 517, § 519 Abs 1