Kündigung wegen qualitativer Minderleistung

+++ Kündigung wegen qualitativer Minderleistung +++
LAG München – ArbG Augsburg
3.3.2011
3 Sa 764/10

Eine ordentliche Kündigung wegen qualitativer Minderleistung setzt grundsätzlich voraus, dass die Durchschnittsleistung vergleichbarer Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum dargestellt wird, damit festgestellt werden kann, ob die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit

beim gekündigten Arbeitnehmer über längere Zeit hinweg erheblich überschritten wird. Liegt eine solche Überschreitung vor, kann dies je nach Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer

seine Arbeitspflicht vorwerfbar verletzt (im Anschluss an BAG 17.01.2008 – 2 AZR 536/06).