Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe

+++ Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe +++
BGH – OLG Stuttgart – LG Ellwangen
17.2.2010
VIII ZR 70/07

a) Die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe stellt im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers dar. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer neben der im Kaufvertrag festgelegten zunächst auch eine andere Fahrzeugfarbe in Betracht gezogen hatte.