Kündigung/wichtiger Grund/Pflichtverletzung/Abrechnungsbetrug

+++ Kündigung/wichtiger Grund/Pflichtverletzung/Abrechnungsbetrug +++
LAG Hamm – ArbG Arnsberg

14.1.2010
8 Sa 1182/09

Kündigung wegen erschlichenen Zuschusses zur Weihnachtsfeier
Beantragt und erhält der langjährig beschäftigte Filialleiter bei der Zentrale die Gewährung eines betrieblichen Zuschusses zur Weihnachtsfeier unter Vorlage einer Hotelrechnung und einer von den Mitarbeitern unterzeichneten Teilnehmerliste, obgleich eine Weihnachtsfeier im Einvernehmen mit den Mitarbeitern aus organisatorischen Gründen nicht stattgefunden hat, sondern unter Verwendung eines vom Hotel ausgestellten Gutscheins nachgeholt

werden soll, so rechtfertigt allein der hierin liegende Vertrauensverstoß nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch fristlose oder fristgerechte Kündigung
Dies gilt auch dann, wenn die Nachholung der Feier trotz entsprechender Bemühungen um eine Terminsabsprache wegen Versetzung des Filialleiters über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren unterbleibt, die Mitarbeiter jedoch tatsächlich weiterhin die Nachholung der Feier erwarten und aus diesem Grunde eine zweckwidrige Verwendung des Gutscheins durch den Filialleiter zu eigenen Zwecken auszuschließen ist.>

BGB § 626
KSchG § 1