Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – Wahlrecht des Arbeitnehmers bei unverbindlichen Vorvertrag – Schriftform – Gesamturkunde

+++ Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – Wahlrecht des Arbeitnehmers bei unverbindlichen Vorvertrag – Schriftform – Gesamturkunde +++
BAG – LAG Hamburg
14.7.2010
10 AZR 291/09

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – Wahlrecht des Arbeitnehmers bei unverbindlichen Vorvertrag – Schriftform – Gesamturkunde

Ein Vorvertrag, der den Arbeitnehmer ohne zeitliche Begrenzung zum Abschluss eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots verpflichtet, ist für den Arbeitnehmer unverbindlich.

Aufgrund des unverbindlichen Vorvertrags kann der Arbeitnehmer wie bei einem bedingten Wettbewerbsverbot entweder Wettbewerbsfreiheit ohne Karenzentschädigung oder Wettbewerbsenthaltung zu den Bedingungen des Vorvertrags wählen.