Telekommunikation

+++ Telekommunikation +++
BGH – LG Koblenz – AG Montabaur
11.11.2010
III ZR 57/10

Der Inhaber eines DSL-Anschlusses hat kein Recht zur Kündigung des mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossenen Vertrags vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn er an einen Ort umzieht, an dem keine Leitungen verlegt sind, die die Nutzung der DSL-Technik zulassen.

BGB § 314 Abs. 1 Satz 1, § 626 Abs. 1