Aktuelles: Mietrecht
25.02.2010
Nebenkostenabrechnung
+++ Nebenkostenabrechnung +++
BGH – LG Itzehoe – AG Pinneberg
13.1.2010
VIII ZR 137/09
Zur Geltendmachung von Betriebskosten im preisgebundenen Wohnraum genügt es, wenn der Vermieter den Umfang der umzulegenden Betriebskosten durch Bezugnahme auf die Anlage 3 zu § 27 II. BV umschreibt und die Höhe der ungefähr zu erwartenden Kosten durch den Gesamtbetrag der geforderten Vorauszahlungen mitteilt. Einer Aufschlüsselung der Vorauszahlungen auf die einzelnen Betriebskosten bedarf es nicht.
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