Aktuelles: Mietrecht
25.02.2010
Nebenkostenabrechnung
+++ Nebenkostenabrechnung +++
BGH – LG Itzehoe – AG Pinneberg
13.1.2010
VIII ZR 137/09
Zur Geltendmachung von Betriebskosten im preisgebundenen Wohnraum genügt es, wenn der Vermieter den Umfang der umzulegenden Betriebskosten durch Bezugnahme auf die Anlage 3 zu § 27 II. BV umschreibt und die Höhe der ungefähr zu erwartenden Kosten durch den Gesamtbetrag der geforderten Vorauszahlungen mitteilt. Einer Aufschlüsselung der Vorauszahlungen auf die einzelnen Betriebskosten bedarf es nicht.
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Verjährung des Anspruchs des Bestellers auf Herstellung des versprochenen Werks
- Abbrucharbeiten
- Unwirksamkeit von AGB in Bauträgerverträgen
- Abstand/Grenzen Nachbar/Nachbarrecht
- Amtsermittlung bei Rügen nach § 215 Abs. 1 BauGB