Schuldfähigkeit Alkohol am Steuer

+++ Schuldfähigkeit Alkohol am Steuer +++
OLG Köln – LG Aachen
20.10.2009
81 Ss 72/09

Anforderungen an die Feststellung einer alkoholbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit

Sind tatsächliche Umstände erkennbar, die auf die Möglichkeit einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten hindeuten, bedarf es einer Auseinandersetzung mit dieser Fragestellung in den Urteilsgründen. Das gilt insbesondere, wenn von einem nicht unerheblichen Alkoholkonsum des Angeklagten vor der Tat ausgegangen wird. Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit ist der Tatrichter grundsätzlich auch dann – unter Umständen aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes – verpflichtet, die maximale Blutalkoholkonzentration zu berechnen, wenn die Einlassung des Angeklagten und ggfs. die Bekundungen von Zeugen eine sichere Berechnungsgrundlage nicht ergeben. Unterbleibt eine Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen des § 21 StGB oder sind die Ausführungen dazu nicht nachvollziehbar, so leidet das Urteil unter einem sachlich-rechtlichen Mangel.