Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht
15.01.2016
Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende
BGH – OLG Koblenz – LG Koblenz
13.10.2015
VI ZR 271/14
Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zustehen, wenn er seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung- konkludent – beschränkt hat.
GG Art 1 Abs 1, Art 2 Abs 1
BGB § 823, § 1004
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