Mindestlohngesetz – Sonderzuwendung – Urlaubsgeld – Änderungskündigung

+++ Mindestlohngesetz – Sonderzuwendung – Urlaubsgeld – Änderungskündigung +++
LAG Berlin-Brandenburg – VG Berlin
2.10.2015
9 Sa 570/15

Mindestlohngesetz – Sonderzuwendung – Urlaubsgeld – Änderungskündigung

1. Nicht funktional gleichwertige Leistungen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anrechnung von Leistungen auf tarifliche Mindestlöhne wie an weitere Voraussetzungen geknüpfte Sonderzuwendungen und nur im Falle der Urlaubsgewährung zusätzlich gezahltes Urlaubsgeld können nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.

2. Sollen diese Leistungen aufgrund der Einführung des Mindestlohnes gestrichen werden, müssen die Voraussetzungen einer Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung vorliegen.

KSchG § 2, § 1 Abs 1
MiLoG § 1