+++ Prozeßkostenhilfe +++
LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Berlin
22.11.2017
10 Ta 1390/17
Das Eigentum an einer nicht selbst bewohnten Eigentumswohnung steht grundsätzlich der Bewilligung von Prozesskostenhilfe entgegen. Das gilt dann nicht, wenn eine Beleihung der Immobilie unmöglich oder wirtschaftlich unvernünftig wäre.
ZPO § 115 Abs 3