Prozeßkostenhilfe

+++ Prozeßkostenhilfe +++

LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Berlin

22.11.2017

10 Ta 1390/17

 

Das Eigentum an einer nicht selbst bewohnten Eigentumswohnung steht grundsätzlich der Bewilligung von Prozesskostenhilfe entgegen. Das gilt dann nicht, wenn eine Beleihung der Immobilie unmöglich oder wirtschaftlich unvernünftig wäre.

 

ZPO § 115 Abs 3