Prozeßkostenhilfe
+++ Prozeßkostenhilfe +++ LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Berlin 22.11.2017 10 Ta 1390/17 Das Eigentum an einer nicht selbst bewohnten Eigentumswohnung steht grundsätzlich der Bewilligung von Prozesskostenhilfe entgegen. Das gilt dann nicht, wenn eine Beleihung der Immobilie unmöglich oder wirtschaftlich unvernünftig wäre. ZPO § 115 Abs 3